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gesammeltes Patienten-Wissen
Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert bei Menschen mit Behinderungen die Schwere der Behinderung. Er wird durch das Versorgungsamt festgestellt, wenn er nicht bereits anderweitig festgestellt wurde. Für die Feststellung gibt es bundesweite Richtlinien, die sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätze.
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