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Pflege(versicherung)

Landespflegegeld Bayern

Landespflegegeld Bayern Pflegebedürftige in Bayern sollen ab Pflegegrad 2 pro Jahr 1.000 Euro zusätzlich bekommen – und zwar schnell und unbürokratisch.

Ab 2026 wird das Landespflegegeld Bayern halbiert, genauer gesagt: es gibt dann 500 Euro!  

Wer bekommt das Landespflegegeld? • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher mit • Hauptwohnsitz in Bayern • die einen entsprechenden Antrag stellen

Wie hoch ist das Landespflegegeld? Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

Was muss man tun, um Landespflegegeld zu erhalten? Einen Antrag stellen. Wenn mir bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, muss ich keinen neuen Antrag auf Landespflegegeld stellen. Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.

Bis wann muss ich den Antrag stellen? Für das abgelaufene Pflegegeldjahr (01.10.2022 bis 30.09.2023) endete die Antragsfrist am 31.12.2023. Für das laufende Pflegegeldjahr (01.10.2023 bis 30.09.2024) kann der Erstantrag bis 31.12.2024 gestellt werden. Bitte beachten: Kann der Antrag bis zum 31.12. nicht vollständig eingereicht werden, ist er zur Fristwahrung unvollständig zu stellen.

Wie kann ich den Antrag auf Landespflegegeld stellen? Man kann den Antrag auf Landespflegegeld entweder online, postalisch oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur stellen. Eine einfache E-Mail reicht auch bei Übermittlung des Antrags als PDF-Datei nicht aus.

Wohin muss ich den ausgefüllten Antrag schicken? Wenn man den Antrag postalisch einreichen möchte, dann bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen senden an:

Bayerisches Landesamt für Pflege – Landespflegegeld – Postfach 13 65 92203 Amberg

Alle Informationen findet ihr unter https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/

Canty 11/2024

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